Um Grundstücksteile zu übertragen, Bauplätze zu schaffen oder Eigentumsverhältnisse z. B. nach Straßenbaumaßnahmen neu zu regeln, werden Teilungsvermessungen durchgeführt. Das bestehende Grundstück wird in zwei oder mehr Teilflächen aufgeteilt, die unabhängig voneinander im Grundbuch umgeschrieben werden können. Gemeinsam mit den Notaren garantieren die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure den reibungslosen Ablauf von Grundstücksübertragungen.
Die Teilungsvermessung zählt zu den hoheitlichen Vermessungstätigkeiten, die von dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in der abschließenden Grenzniederschrift mit öffentlichem Glauben beurkundet werden.
Gern beantworte ich Ihre Fragen zu eigentumsrechtlichen Belangen.
Für eine ausführliche Beratung stehe ich Ihnen in meinem Büro oder vor Ort zur Verfügung.
Im Vorfeld berät der ÖbVI den Grundstückseigentümer oder -erwerber zu der Festlegung der neuen Grenze/n unter eigentumsrechtlichen, bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten. Ist das zu teilende Grundstück bebaut, bedarf es einer Genehmigung der Grundstücksteilung durch das zuständige Bauamt. Dazu ist ein amtlicher Lageplan vorzulegen, der alle entscheidungsrelevanten Informationen zu dem Grundstück enthält. Unter Umständen müssen Baulasten eingetragen werden.
Die Gebühr für eine Teilungsvermessung ist in der für alle Vermessungsstellen in Nordrhein-Westfalen geltenden Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung festgelegt. Sie berechnet sich aus einem Gebührenanteil für den Grundaufwand und die Grenzniederschrift sowie einem von der Flächengröße und dem Bodenwert abhängigen Gebührenanteil.
Für die Fortführung des Liegenschaftskatasters erhebt das Katasteramt eine Gebühr, die sich nach der Anzahl und Größe der neu gebildeten Flurstücke und dem Bodenwert richtet.
Ist eine Teilungsgenehmigung erforderlich, so entstehen zusätzlich Kosten für die Fertigung des amtlichen Lageplans sowie Gebühren für die Erteilung der Genehmigung und ggf. für die Eintragung von Baulasten