Teilungsvermessung

Um Grundstücksteile zu übertragen, Bauplätze zu schaffen oder Eigentumsverhältnisse z. B. nach Straßenbaumaßnahmen neu zu regeln, werden Teilungsvermessungen durchgeführt. Das bestehende Grundstück wird in zwei oder mehr Teilflächen aufgeteilt, die unabhängig voneinander im Grundbuch umgeschrieben werden können. Gemeinsam mit den Notaren garantieren die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure den reibungslosen Ablauf von Grundstücksübertragungen.

Die Teilungsvermessung zählt zu den hoheitlichen Vermessungstätigkeiten, die von dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in der abschließenden Grenzniederschrift mit öffentlichem Glauben beurkundet werden.

Gern beantworte ich Ihre Fragen zu eigentumsrechtlichen Belangen.
Für eine ausführliche Beratung stehe ich Ihnen in meinem Büro oder vor Ort zur Verfügung.

Beratung

Im Vorfeld berät der ÖbVI den Grundstückseigentümer oder -erwerber zu der Festlegung der neuen Grenze/n unter eigentumsrechtlichen, bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten. Ist das zu teilende Grundstück bebaut, bedarf es einer Genehmigung der Grundstücksteilung durch das zuständige Bauamt. Dazu ist ein amtlicher Lageplan vorzulegen, der alle entscheidungsrelevanten Informationen zu dem Grundstück enthält. Unter Umständen müssen Baulasten eingetragen werden.

Vom Grundstück zum zerlegten Flurstück

Der Grundstückseigentümer
  • beauftragt den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit der Teilungsvermessung
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur
  • berät bei der Festlegung der neuen Grenzen
  • beantragt die ggf. erforderlichen Genehmigungen
  • führt die örtlichen Vermessungsarbeiten durch
  • beurkundet die Vermessung mit öffentlichem Glauben, fertigt die Vermessungsschriften an und reicht sie der Katasterbehörde ein
Das Katasteramt
  • übernimmt die Messergebnisse und führt das Liegenschaftskataster fort 
  • erstellt die Fortführungsmitteilung einschl. aktueller Kartenauszüge als Grundlage für die notariellen Verträge
Der Notar
  • fertigt die eigentumsrechtlichen Verträge 
  • veranlasst die Umschreibung des Grundbuchs

Kosten

Die Gebühr für eine Teilungsvermessung ist in der für alle Vermessungsstellen in Nordrhein-Westfalen geltenden Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung festgelegt. Sie berechnet sich aus einem Gebührenanteil für den Grundaufwand und die Grenzniederschrift sowie einem von der Flächengröße und dem Bodenwert abhängigen Gebührenanteil.

Für die Fortführung des Liegenschaftskatasters erhebt das Katasteramt eine Gebühr, die sich nach der Anzahl und Größe der neu gebildeten Flurstücke und dem Bodenwert richtet.

Ist eine Teilungsgenehmigung erforderlich, so entstehen zusätzlich Kosten für die Fertigung des amtlichen Lageplans sowie Gebühren für die Erteilung der Genehmigung und ggf. für die Eintragung von Baulasten